Ab Donnerstag 17. März 2022 können Sie sich online für den Schutzstatus S registrieren: https://www.sem.admin.ch/dam/sem/de/data/asyl/gesuch-schutzstatus-s.pdf.download.pdf/gesuch-schutzstatus-s-d.pdf

Das Faktenblatt des Staatssekretariat für Migration (SEM) finden Sie hier auf Deutsch. Die wichtigsten Informationen sind alle auf dieser Website auf Ukrainisch, Russisch und Englisch zugänglich.

Der Status S ist zum ersten Mal aktiviert worden, einiges ist noch nicht klar geregelt.


Was ist der Status "S"?

Alle in der Schweiz registrierten geflüchteten Personen aus der Ukraine stehen offiziell unter vorübergehendem Schutz der Schweiz, ohne das normale Asylverfahren durchlaufen zu müssen. Damit erhalten diese Personen das Recht, sich in der Schweiz aufzuhalten und ihre Familienangehörigen nachzuziehen. Sie dürfen auch arbeiten und haben Anspruch auf Sozialhilfe und medizinische Versorgung. Sie können frei reisen. Die Kinder können zur Schule gehen.

Der Status S ist seit dem 12. März 2022 aktiv. Genauere Ausführungen folgen.

Quelle: Bundesrat, Ukraine: Bundesrat aktiviert Schutzstatus S für Menschen aus der Ukraine (11.3.2022)

Quelle: SEM, Ausweis S, (für Schutzbedürftige) (7.3.2022)


Wer kann den Status "S" beantragen?

Der Schutzstatus S steht allen Personen, die sich vor dem 24. Februar 2022 regulär in der Ukraine aufhielten, zur Verfügung. Dies umfasst:

  • Ukrainische Staatsangehörige und ihre Familienmitglieder (auch wenn diese nicht über die ukrainische Staatsbürgerschaft verfügen)

  • Personen anderer Nationalitäten und Staatenlose und ihre Familienangehörige, die in der Ukraine einen nationalen oder internationalen Schutzstatus hatten

  • Personen anderer Nationalitäten und ihre Familienangehörige, die vor der Flucht aus der Ukraine eine gültige Aufenthaltsberechtigung in der Ukraine hatten, vorausgesetzt sie können nicht sicher und dauerhaft in ihre Heimatländer zurückkehren

Personen, denen der Schutzstatus in einem Staat zugesprochen worden ist, wird in der Schweiz kein Schutz gewährt.


Wie können Sie in die Schweiz einreisen?

Ukrainer:innen können ohne Visum in die Schweiz einreisen (auch Personen ohne biometrischen Pass). Sie können sich bis zu 90 Tage innert 180 Tagen im Schengenraum aufhalten. Die Schweiz ist Teil des Schengenraums.


Wie erhalten Sie den Status S?

Ab Donnerstag, 17. März 2022, können Sie sich online registrieren lassen: https://www.sem.admin.ch/dam/sem/de/data/asyl/gesuch-schutzstatus-s.pdf.download.pdf/gesuch-schutzstatus-s-d.pdf

Ukrainer:innen, die in der Schweiz ankommen, können sich direkt in einem der sechs Bundesasylzentren mit Bearbeitungsstellen registrieren lassen. Sollten Sie sich nicht direkt registrieren lassen wollen, können Sie sich 90 Tage innert 180 Tagen als Tourist in der Schweiz aufhalten.

Die Registrierung für den Schutzstatus S findet in den Bundesasylzentren statt. Nach der Registrierung werden Sie zu einem Gespräch eingeladen, in dem auch Ihre Unterkunftsmöglichkeiten abgeklärt werden. Die Abklärung, ob Sie unter die geschützten Personenkategorien fallen, kann bis zu drei Tagen dauern.

Ihre Identitätsdokumente können während dieser Zeit eingezogen werden.

Die Behörden könnten Ihre Vermögenswerte einziehen. Für Personen, die privat untergebracht werden, will das SEM dies per Weisung sistieren. Für Personen, die in einem Bundesasylzentrum unterkommen, werden die Vermögenswerte eingezogen.


Familienzusammenführung

Ehegatten, eingetragene Partnerinnen und Partner und minderjährige Kinder von Personen mit dem Status S erhalten ebenso vorübergehenden Schutz. Zuständig für den Familiennachzug sind die kantonalen Migrationsämter (Liste hier).

Familienzusammenführungen können auch spontan geschehen: Ihre Familienmitglieder können selbstständig und visumsfrei in die Schweiz einreisen und hier Schutz erhalten.


Unterbringung

 

Personen können bei ihren Verwandten oder bei Privaten unterkommen, oder können einem Kanton zugewiesen werden, welcher eine Unterkunft organisiert. Das SEM klärt die Unterkunftsmöglichkeiten individuell ab in dem Gespräch nach der Registrierung.

In den Bundesasylzentren stehen derzeit Unterkünfte für mehrere Tausend Personen zur Verfügung, und die Behörden sind auf der Suche nach weiteren Unterkünften. Ukrainische Geflüchtete können in den Bundesasylzentren bei Bedarf auch medizinische Hilfe in Anspruch nehmen.

Die zuständige Bundesbehörde - das Staatssekretariat für Migration (SEM) - hat eine Task Force eingerichtet, die alle Gesuche und Anfragen so schnell wie möglich beantworten wird.

E-Mail: ukraine@sem.admin.ch

Telefon-Hotline eingerichtet (Telefon: +41 58 465 99 11; 10 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr).


Reisen

 

Mit dem Status S können Sie frei ins Ausland und wieder in die Schweiz zurückreisen, die gesetzliche Bewilligungspflicht ist per 12. März 2022 aufgehoben worden. Beachten Sie die möglichen Einreisebestimmungen Ihrer Destinationen.


Arbeit

 

Personen mit Status S können seit dem 12. März 2022 in der ganzen Schweiz legal arbeiten. Sie müssen jeden Stellenantritt und -wechsel vorgängig bewilligen lassen.

Auch selbsständige Arbeit ist erlaubt, muss aber auch gemeldet werden.

Wenn Sie sich auf eine Stelle bewerben, müssen Sie den S-Ausweis dem Arbeitsgeber vorlegen.

Mehr Informationen finden Sie hier (EN/DE/FR/IT)

Die kantonalen Migrations- und Arbeitsbehörden finden Sie hier.


Identität

 

Der S-Ausweis ist kein Nachweis Ihrer Identität und kann Ihre Ukrainischen Dokumente nicht ersetzen.

Zur Überprüfung Ihrer Identität können die Behörden Ihre Ausweisdokumente einziehen bis Sie den Status S erhalten (während ca. drei Tagen).


Gesundheitswesen

 

In der Schweiz gilt für alle Personen die obligatorische Krankenversicherung, nicht aber bevor Sie noch kein Gesuch für den Status S eingereicht haben. Sobald Sie sich bei einem Bundesasylzentrum melden und dort ein Gesuch um Schutzstatus S einreichen, werden Sie nach der Kantonszuweisung vom Kanton rückwirkend auf den Zeitpunkt der Gesuchstellung für die obligatorische Krankenversicherung angemeldet. Die Kosten für die Prämien und Kostenbeteiligungen (Franchise und Selbstbehalt) werden den Kantonen vom Bund mit der Ausrichtung der Globalpauschalen subventioniert.


Sozialversicherungen

Personen mit einem S Status können Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Die Sozialhilfe wird auch besondere medizinische Bedürfnisse decken.

In der Schweiz ist die Sozialhilfe kantonal geregelt, wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Kantons hier.


Bildung

Kinder können die Grundschule besuchen, Updates werden folgen.

Personen mit S Status stehen die kantonalen Sprachkurse offen.


Bleiberecht in der Schweiz

Ob Sie, nachdem der Krieg vorbei ist, in der Schweiz bleiben können, ist unklar und wird vom Zeitpunkt abhängen, in dem der Krieg vorbei ist. In 10 Jahren kann der Kanton Ihnen gemäss Gesetz eine Niederlassungsbewilligung ausstellen. Allenfalls wird es die Möglichkeit geben, wie bei einer vorläufigen Aufnahme ein Härtefallgesuch an den Kanton für eine Aufenthaltsbewilligung zu stellen, dies ist aber im Gesetz so nicht geregelt und zum jetztigen Zeitpunkt noch unklar.

So oder so werden Sie die Möglichkeit haben, sich zu einer allfälligen Wegweisung zu äussern, nachdem der Status S aufgehoben wird.